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Dead Rising 3: Im Eilverfahren indiziert

Dead Rising 3

Das ging ja flott. Wie auf der Facebook-Seite des österreichischen Händlers GamesOnly zu entnehmen ist, wurde Dead Rising 3 im Eilverfahren von der BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) indiziert.

Das bedeutet: Dead Rising 3 darf ab dem 03.12.2013 nicht mehr beworben werden.

Hier das komplette Posting:
Soeben erreichte uns die Information seitens der BPjM [Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien], dass der Microsoft Titel „DEAD RISING 3“ gestern in einem Eilverfahren auf Liste B der jugendgefährdenden Medien gesetzt wurde.

Die Information über die Indizierung wird kommenden Dienstag öffentlich gemacht.
DEAD RISING 3 darf somit ab 03.12.2013 in Deutschland weder beworben, angeboten noch verkauft werden. Deutsche Händler werden gezwungen Bestellungen zu stornieren.
Dies trifft natürlich nicht für Österreich zu.
Dead Rising 3 – jetzt garantiert USK frei hier kaufen und morgen spielen:

Das denken wir:
Wen wundert’s?

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