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Warner Bros. muss beweisen, dass es Geister gibt – sonst drohen 900 Millionen Dollar Strafe

Das ist ziemlich verrückt: Der US-Autor Gerald Brittle hat Warner Bros. verklagt, da die „Conjuring“-Filme auf seinem Buch beruhen. Nun muss das Studio beweisen, dass die Geschehnisse in “The Conjuring” auf “historischen Fakten” basieren.

Der Autor hat 1980 ein Buch namens “The Demonologist” geschrieben. Dieses Werk handelt vom Leben des Ehepaares Ed und Lorraine Warren, die ihr Leben der Jagd auf Geister gewidmet haben.

1978 schloss Brittle einen Vertrag mit dem Ehepaar. Er erwarb damit die exklusiven Rechte an ihrer Lebensgeschichte und ihren Fällen. Somit darf das Thema in Büchern oder Filmen nur mit Brtittles Zustimmung verarbeitet werden.

Das hat Warner Bros. 2013 nicht beachtet, als “The Conjuring” in die Kinos kam. Brittle schickte 2016 eine Unterlassungserklärung an das Studio, das sich mit der Erklärung verteidigte, der Film beruhe nicht auf dem Buch des Autors, sondern auf “historischen Fakten”.

Das muss Warner Bros. nun irgendwie vor Gericht beweisen. Brittle ist nämlich der Überzeugung, dass die Geschichten der Warrens frei erfunden sind.
Somit könne seiner Meinung nach Warner Bros. nicht argumentieren, “The Conjuring” basiere auf “historischen Fakten”.

Sein Anwalt Patrick C. Henry II. erklärte gegenüber Hollywoodreporter.com: “Es gibt keine historischen Fakten, die belegen, dass je eine Hexe im Perron Farmhouse gelebt hat, dass sie sich im Vorgarten erhängte, von Besessenen, satanischen Ritualen oder Kinderopferungen.”

Warner Bros. hat mit der „The Conjuring“-Reihe mittlerweile rund 900 Millionen Dollar eingespielt. Und wenn Brittle den Rechtsstreit gegen Warner Bros. gewinnt, dann wird er mit Sicherheit zumindest einen Anteil davon erhalten.

Das denken wir:
Wir sind gespannt, wie das Ganze ausgeht. Hoffentlich leiden die kommenden Filme nicht unter diesem Rechtsstreit.

Quelle: hollywoodreporter.com via finanzen100.de

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