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Hakenkreuze in Videospielen: USK hebt Verbot von verfassungsfeindlichen Symbolen auf

Vielleicht nimmt ja jetzt die Hakenkreuz-Debatte in Videospielen endlich ein Ende. Die USK darf jetzt nämlich selbst dann eine Altersfreigaben erteilen, wenn das Spiel verfassungsfeindliche Symbole enthält.

Mit anderen Worten: In Zukunft können Videospiele nach erfolgter USK-Freigabe Hakenkreuze, SS-Runen und Co. beinhalten. Eigentlich ist das verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole nach §86 StGB “Verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen” streng verboten. Die Ausnahme wird durch die “Sozialadäquanzklausel” ermöglicht. Diese kommt schon lange bei Spielfilmen und Serien zum Einsatz. In Zukunft aber auch bei Spielen.

Diese erlaubt den Einsatz besagter Symbole bei “staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken.”

Auf der USK-Seite heißt es dazu:
“Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ändert ihre Praxis im Verfahren zur Altersfreigabe von Spielen, in denen Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet werden. Ab sofort kann die Sozialadäquanzklausel des § 86a Abs. 3 des Strafgesetzbuches (StGB) durch die USK-Gremien bei der Prüfung von Computerspielen mit einbezogen werden. Damit können solche Computer- und Videospiele eine Altersfreigabe der USK erhalten, in denen die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen von den USK-Gremien als sozialadäquat beurteilt wird. Sozialadäquat bedeutet in diesem Zusammenhang, dass Symbole verfassungsfeindlicher Organisationen in einem Titel verwendet werden können, sofern dies der Kunst oder der Wissenschaft, der Darstellung von Vorgängen des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient. Am grundsätzlichen Verbot von Kennzeichen gem. § 86 a StGB hat sich jedoch nichts geändert. Daher verlangt eine Entscheidung über eine Altersfreigabe immer die Prüfung im Einzelfall und stellt keine generelle Ausnahme dar. Die Änderung wurde durch eine veränderte Rechtsauffassung der zuständigen Obersten Landesjugendbehörde möglich, die den aktuellen rechtlichen Bewertungen Rechnung trägt.”

Was haltet ihr von dieser Änderung? Findet ihr das gut oder ist es euch egal, wenn beispielsweise in Wolfenstein keine Hakenkreuze zu sehen sind?

Das denken wir:
Wir sind schon gespannt, wie sich die Aufhebung des Verbots auf kommende Spiele auswirkt.

Quelle: usk.de

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